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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

    Die nachstehenden Bedingungen gelten für die gesamten Geschäftsverbindungen mit unseren Kunden. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag sowie auch für alle künftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung eventueller eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt. Diese Einkaufsbedingungen müssen vielmehr ebenso, wie jede sonstige abweichende Vereinbarung, von uns für jedes einzelne Geschäft gesondert schriftlich bestätigt werden.

  2. Angebote und Lieferung

    1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Nachweisbare und richtig gestellte Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen müssen anerkannt werden.
    2. Lieferungen erfolgen ab Fabrik oder Vertreterlager nach Maßgabe unserer betrieblichen Gegebenheiten. Bei Lieferung ab Vertreterlager wird der übliche Lieferzuschlag berechnet. Die Ware gilt als auftragsgemäß geliefert, auch wenn sie zum Termin vom Kunden noch nicht angenommen wurde.
    3. Es wird keine Gewähr für die Einhaltung des Liefertermins übernommen, sofern kein Fixgeschäft gemäß § 376 HGB respektive § 919 ABGB vereinbart ist.
    4. Werden wir bzw. unsere Zulieferanten an der rechtzeitigen Erfüllung eines Vertrages durch Fabrikations- oder Lieferstörungen gehindert, z.B. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Energie- oder Vormaterialmängel, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Käufer wird von uns umgehend von der Nichteinhaltung des ursprünglich festgesetzten Liefertermines in Kenntnis gesetzt.
    5. Änderungen, die nachträglich auf Kundenwunsch erfolgen, verlängern die vereinbarte Lieferfrist.
    6. Der Käufer kann von einem Vertrag nur dann zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist stellt.
    7. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist die Vereinbarungen erfüllen. Bei unberechtigtem Rücktritt des Käufers vom Vertrag sind wir berechtigt, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe von bis zu 30% der Rechnungssumme zu verlangen.
    8. Schadenersatzansprüche des Käufers aufgrund Verzuges oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
    9. Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu tätigen.
    10. Konstruktions- und Ausführungsänderungen der bestellten Ware berechtigen den Besteller (soweit dadurch die An- bzw. Verwendung der Ware nicht grundlegend beeinträchtigt ist) nicht zum Vertragsrücktritt.
  3. Preise

    Die Berechnung erfolgt zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen exkl. Umsatzsteuer.

  4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

    1. Unsere Rechnungen sind ab Warenübernahme innerhalb von 14 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen Netto fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
    2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 4% zu berechnen.
    3. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstandenen Mahnspesen zuzüglich Porto zu ersetzen.
  5. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

    1. Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
    2. Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser durch uns ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir – unbeschadet weiterer Ansprüche – berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
    3. Sofern der Erwerber die von uns gelieferte Ware vor Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen ver- oder bearbeitet, erwirbt er dadurch nicht Eigentum daran. Wir erwerben Miteigentum an der dadurch entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zum Zeitpunkt der Ver- oder Bearbeitung.
    4. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf der Käufer weder AGBs verpfänden, noch sicherungshalber übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Käufer verhalten, unser Eigentum geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen.
  6. Lieferung

    Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Zahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag nach den geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhnen der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.

  7. Transportschaden, Gefahrenübergang

    1. Sobald die Ware unsere Fabrik oder Lagerstätte verlässt, geht die Gefahr auf den Käufer über. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Käufers.
    2. Bei nachweislich eingetretenem Transportschaden wie Bruch, Zerdrücken oder Feuchtigkeitsschäden usw. ersuchen wir um eine sofortige Schadensmeldung – spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Sendung. Die schadhaften Teile sind umgehend an uns zurückzusenden. Die Schadenersatzabwicklung erfolgt umgehend durch Gutschrift des betreffenden Wertes.
  8. Retourware

    1. Retourware infolge von Fehldispositionen betreffend Größe oder Menge sind nur dann gestattet, wenn wir uns mit der Rücksendung schriftlich einverstanden erklärt haben. Für zurückgenommene Ware wird eine Manipulationsgebühr von 30% des Warenwertes eingehoben bzw. die Aufarbeitungskosten verrechnet.
    2. Sonderanfertigungen sind von der Rückgabemöglichkeit generell ausgeschlossen.
  9. Gewährleistung, Mängelhaftung

    1. Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, wie sie zum Zeitpunkt der Lieferung üblich ist.
    2. Unsere Lieferungen sind nach Empfang vom Käufer auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie etwaige Mängel können nur innerhalb von 7 Tagen nach Ankunft der Lieferung beim Käufer schriftlich beanstandet werden. Nicht sofort erkennbare Mängel sind innerhalb von 6 Monaten geltend zu machen. Verspätete oder mündliche Rügen werden nicht berücksichtigt.
    3. Wir haften nur für Mängel, die nachweislich trotz sachgemäßer Montage und Behandlung durch Lieferungs-, Fabrikations- oder Materialfehler entstanden sind. d. Die Gewährleistung entfällt, wenn Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen wurden oder wenn der Käufer unserer Aufforderung auf Rücksendung des schadhaften Gegenstandes nicht nachkommt.
    4. Die Gewährleistung entfällt, wenn Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen wurden oder wenn der Käufer unserer Aufforderung auf Rücksendung des schadhaften Gegenstandes nicht nachkommt.
    5. Berechtigte Beanstandungen beheben wir nach unserer Wahl durch Gütemängel jedoch nur, wenn die fehlerhafte Stückzahl zurückgegeben wird. Eine weitere Gewährleistung wird nicht übernommen, insbesondere sind Wandlung oder Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund (Eigenschaftszusicherung, positive Forderungsverletzung u. a. sowie Einsatz etwaiger von uns nicht genehmigter Bearbeitungskosten ausgeschlossen.
    6. Für Fremdfabrikate gelten nur die Bedingungen, die wir mit unseren Unterlieferanten vereinbart haben. Ersatz hierfür leisten wir nur, wenn wir auch von unseren Unterlieferanten diesen erhalten. Voraussetzung für die Gewährleistung sind sachgemäße Installation und Instandhaltung. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die nicht berechnete Nachlieferung von Teilen, welche sich infolge unsachgemäßer Bedienung abgenutzt haben. Die Leistung und der Kraftbedarf unserer Fabrikate sind durch gewissenhafte Untersuchungen festgestellt. Abweichungen berechtigen den Besteller nicht, den Kaufpreis zu mindern oder die Erfüllung seiner Verpflichtung hinauszuzögern.
    7. Durch Instandsetzung, Ergänzung oder Austausch der gelieferten Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen weder gehemmt noch unterbrochen.
    8. Frachtkosten für Ersatzlieferungen gehen zu Lasten des Käufers.
  10. Datenschutz, Urheberrecht

    1. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
    2. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso, wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen etc. stets geistiges Eigentum der ProfiBox GmbH. Der Kunde erhält keine wie immer gearteten Nutzungsund/ oder Verwertungsrechte.
  11. Gerichtsstand

    1. Es gilt österreichisches Recht
    2. Gerichtsstand ist Wiener Neustadt
    3. Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist die ProfiBox GmbH, Neunkirchnerstraße 83, A-2700 Wiener Neustadt